Wortbruch der Landesregierung von CDU und FDP bei der Integrationspauschale kostet Witten und Herdecke 673.000 bzw. 183.000 Euro
Der Bundestag hat kürzlich die Fortsetzung der Integrationspauschale für 2020 und 2021 beschlossen. Auf NRW entfallen davon in 2020 insgesamt 151 Millionen Euro. Allerdings weigert sich die schwarz-gelbe Landesregierung, dieses Geld an die Städte und Gemeinden weiterzugeben und gefährdet damit die erfolgreiche Integrationsarbeit vor Ort. Obwohl auch die Kommunalen Spitzenverbände eine Weiterleitung fordern, haben CDU und FDP einen entsprechenden Antrag der SPD-Landtagsfraktion NRW im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags abgelehnt. Dadurch entgehen der Stadt Witten überschlägig gerechnet für 2020 rund 673.426 Euro und der Stadt Herdecke 182.820 Euro.
Durch das Vorgehen von CDU und FDP entgehen den Städten und Gemeinden in NRW 151 Millionen Euro. Dass die schwarz-gelbe Landesregierung abstreitet, dass es die Integrationspauschale in der bisherigen Form überhaupt gibt, ist nicht nur ein schlechter Scherz, sondern kostet uns bares Geld.
Damit brechen die CDU und ihr Landesvorsitzender Armin Laschet ein zentrales Wahlkampfversprechen zur Unterstützung der Kommunen. Die komplette Weitergabe der Integrationspauschale zählte immer zu den elementaren Forderungen der CDU-Landtagsfraktion, als diese 2016 noch in der Opposition war. Selbst im CDU-Wahlprogramm wurde versprochen, Bundesmittel, die dezidiert zur Erledigung kommunaler Aufgaben bestimmt sind, ohne jede Kürzung oder Einbehalt durch das Land an Kreise, Städte und Gemeinden weiterzuleiten.
Auch die FDP hatte noch im Wahlkampf stets die Weiterleitung der Integrationspauschale an die Kommunen gefordert. Seit CDU und FDP in NRW jedoch in Regierungsverantwortung stehen, scheinen diese Forderungen vergessen zu sein — trotz sprudelnder Steuereinnahmen und einer besseren finanziellen Situation, als es 2016 der Fall war. Die Leidtragenden sind die vielen Engagierten vor Ort, die nun auf keine finanzielle Unterstützung mehr zählen können.
Hintergrund:
Seit 2016 werden den Ländern Bundesmittel als sogenannte Integrationspauschale zur Verfügung gestellt, die sich durch eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer finanziert. Die NRW-CDU hatte 2017 in ihrem Wahlprogramm beschlossen, dass sie die dem Land NRW zur Verfügung gestellte Integrationspauschale vom Bund „künftig zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterleiten“ wird.