DR. NADJA BÜTEFÜHR
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Weltkindertag



Heute ist Weltkindertag. In mehr als 45 Ländern dieser Welt gibt es diesen besonderen Tag, an dem auf die Situation von Kindern und vor allem auf ihre Rechte aufmerksam gemacht wird.

In Deutschland leiten sich die Rechte von Kindern sowohl aus der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 ab, als auch aus den Artikeln 1 und 2 unseres Grundgesetzes. Ein eigenes Grundrecht für Kinder gibt es jedoch nicht, obwohl bereits das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass „Kinder nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung sind“.

Die ehemalige NRW-Landesregierung unter Hannelore Kraft bemängelte zutreffend, dass der Rechtsstellung von Kindern im Grundgesetz nicht deutlich genug Rechnung getragen wurde und forderte noch im März dieses Jahres im Rahmen einer Bundesratsinitiative, das Wohl und die Interessen von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen.

So sollten folgende Ausführungen in Artikel 6 des Grundgesetzes aufgenommen werden:

Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte und das Wohl des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen. Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes maßgeblich zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Diese Forderung bedeutet nicht weniger als ein eigenes, längst überfälliges Grundrecht für Kinder. Die Umsetzung dieser Initiative scheiterte an Bedenken der CDU. Die SPD hält nach wie vor daran fest, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und fordert dies auch in ihrem aktuellen Regierungsprogramm.

Kinder sind unsere Zukunft. Sie haben ihre eigene Sicht auf die Welt, mit eigenen Bedürfnissen und ganz eigenen Interessen. Diese Interessen müssen berücksichtigt werden – im Alltag, aber vor allem auch bei politischen Entscheidungen. Ich unterstütze diese Forderung nachdrücklich!