DR. NADJA BÜTEFÜHR
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Straßenausbaubeiträge: Kritik am Gesetzentwurf



Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zu den Straßenausbaubeiträgen vorgestellt. Sie will daran festhalten, dass Anlieger an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt werden.

Was jetzt vorgelegt wurde, löst in meinen Augen das grundsätzliche Problem der Straßenausbaubeiträge in keiner Weise. Es bleibt bei einem ungerechten System, das durch noch mehr Bürokratie noch weiter verkompliziert wird. Hier verheddern sich die selbsternannten schwarz-gelben Entfesselungskünstler im bürokratischen Klein-Klein.

Auf die Kommunen kommen durch den Gesetzentwurf mehr Aufwand und mehr Kosten zu, und das Land lässt sie dabei im Stich. Die großspurig angekündigte Entlastung bedeutet für Anlieger in 159 der 396 Kommunen in NRW, die bisher nur 50 % der Kosten für Anliegerstraßen umlegen, dass zum Beispiel anstatt bisher 30.000 Euro immer noch 24.000 Euro gezahlt werden müssen. Hier von einer deutlichen Entlastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu sprechen, ist eine Farce.

Neben Bremen und Sachsen-Anhalt ist NRW das einzige Land, das seine Anlieger flächendeckend zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen zwingt. Der SPD-Vorschlag, die Beiträge komplett abzuschaffen und die Kommunen aus dem Landeshaushalt zu entschädigen, würde ein ungerechtes System erledigen und echten Bürokratieabbau bedeuten.

Die Alternativen liegen auf dem Tisch, die Bürgerinnen und Bürger können nun sich ein Bild von den Unterschieden zwischen SPD und Schwarz-Gelb machen. Der landesweite Protest wird weitergehen.

 

Hintergrund:

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im Juli Vorschläge zur Änderung am System der Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Sie erhofft sich damit, die landesweiten Proteste zu befrieden. Über 60 Stadträte haben sich mit Resolutionen an den Landtag und die Landesregierung gewandt und die Abschaffung der Beiträge gefordert. Der Bund der Steuerzahler hat mit seiner Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge über 460.000 Unterschriften gesammelt.

Die SPD-Landtagsfraktion hat im Dezember 2018 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine vollständige Entschädigung der Kommunen aus dem Landeshaushalt vorsieht.

Die Vorschläge der Landesregierung sehen vor, dass jede Kommune, die die Anliegeranteile von derzeit bis zu maximal 80 % auf 40 % senkt, eine Erstattung aus einem Förderprogramm des Landes beantragen kann. Dieses Programm soll 65 Millionen Euro jährlich umfassen. Ob diese Gelder ausreichen, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen. Ferner sollen die Kommunen verpflichtet werden, Straßen- und Wegeprogramme fortlaufend über einen Zeitraum von fünf Jahren zu beschließen. Ebenso sollen die Zahlung der Beiträge auf Raten und die Stundung erleichtert werden und der darauf zu zahlende Zins von derzeit sechs Prozent auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gesenkt werden, mindestens jedoch ein Prozent betragen.

Neben der Ermittlung der Kosten, der Veranlagung der Beiträge und dem Führen von eventuellen Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen müssen die Beschäftigten in den Kommunen demnächst noch Förderanträge und Verwendungsnachweise schreiben sowie Ratenzahlungen und Stundungen nachhalten. Den Kommunen entsteht hierdurch deutlicher Mehraufwand. Durch den Anspruch der Anlieger auf Ratenzahlung und Stundung müssen die Kommunen diese Mittel vorfinanzieren, wodurch ihnen Kosten entstehen, die nicht vom Land erstattet werden.