DR. NADJA BÜTEFÜHR
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Soforthilfe für Kleinbetriebe, Freiberufler, Solo-Selbstständige und Gründer



Viele Kleinunternehmen und Soloselbstständige leiden derzeit unter massiven Umsatzeinbrüchen und Auftragsstornierungen. Sie wissen nicht, wie sie laufende Betriebskosten wie Mieten und Leasingraten oder Kreditraten bezahlen sollen.

Die Große Koalition in Berlin stellt dafür 50 Milliarden Euro zur Verfügung, das Land stockt die Summe noch einmal auf, sodass Selbstständige, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen bis 50 Beschäftigte diese finanzielle Soforthilfe in Anspruch nehmen können. Auch für Freiberufler und Kulturschaffende gibt es Unterstützung. Hinzu kommen umfangreiche Kreditprogramme und ein geändertes Insolvenzrecht.

 

➡️ Zum Antragsformular: https://soforthilfe-corona.nrw.de

➡️ Viele Infos zu den Maßnahmen der Regierung sind hier zusammengestellt: https://www.spd.de/aktuelles/corona/

➡️ Infos zum Antragsverfahren für die Unternehmen in NRW gibt es hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

 

Höhe der Soforthilfe:

Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

  • 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise

  • haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
  • oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),
  • oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.