Programm „Soforthilfe Sport“ wird bis Jahresende verlängert

Viele Sportvereine in Nordrhein-Westfalen sind durch die Folgen von Corona
in eine finanzielle Notlage geraten, die ihre Existenz bedroht. Durch die
Verlängerung des Landesprogramms „Soforthilfe Sport“ können Vereine nun
voraussichtlich bis zum 31.12.2021 Förderanträge stellen. Hierzu erklärt Dr.
Nadja Büteführ, Landtagsabgeordnete für Witten und Herdecke:
„Gut, dass die Landesregierung das Programm ‚Soforthilfe Sport‘ zumindest bis zum
Ende des laufenden Jahres fortführt. Nach den Lockdowns hat gerade der Neustart
des regulären Sportbetriebs für viele Menschen eine Rückkehr in die Normalität
bedeutet. Nicht zuletzt durch die Hochwasserkatastrophe und die Überflutungen
wurden viele Vereine erneut schwer getroffen. Zerstörte Sportstätten und nicht mehr brauchbare Sportausrüstung sind für sowieso schon finanziell belastete Vereine oft mit zusätzlichen Kosten verbunden, die einfach nicht mehr stemmbar sind“.
Neben der finanziellen Unterstützung durch das Programm muss nun der Fokus der Landesförderung auf die Sanierung der vereinseigenen Sportanlagen und
Sporthallen sowie die Anschaffung nötiger Sportausstattung gelegt werden. Auch hier bedarf es weiterer Unterstützung durch Programme vonseiten des Landes, so die Landtagsabgeordnete.
Die „Soforthilfe Sport“ können alle betroffenen Sportvereine und Mitgliedsorganisationen des Landessportbund NRW über das Förderportal des Landessportbundes online beantragen. Bedingung für die Gewährung ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen kann. Bislang wurden aus dem 2020 gestarteten Programm gut dreizehn Millionen Euro ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 858 Vereine finanziell unterstützt werden. Anträge können nun voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Auch Vereine, die bereits Soforthilfe erhalten haben, können erneut Förderung beantragen.