DR. NADJA BÜTEFÜHR
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Neue Landesregierung greift den Kommunen in die Tasche



Mit dem Nachtragshaushalt 2017 hat die schwarz-gelbe Landesregierung beschlossen, einmalig die Krankenhausinvestitionsförderung zu erhöhen. An der Gesamtsumme von insgesamt 250 Millionen Euro sollen allerdings die Kommunen in Höhe von 100 Millionen Euro beteiligt werden.

Krankenhäuser sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grund- und Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen. Um eine hohe Qualität und Leistungsfähigkeit sicherzustellen, ist eine ausreichende Finanzierung unerlässlich. Das Vorhaben der CDU/FDP-Koalition ist allerdings inakzeptabel, da sie der Öffentlichkeit hier auf unverfrorene Weise Wohltaten verkauft, die sie sich durch die Kommunen teuer bezahlen lässt. Die Krankenhausfinanzierung muss jedoch Aufgabe des Landes sein. Die von der schwarz-gelben Landesregierung im Nachtragshaushalt geplante Erhöhung des Fördermittelansatzes für Krankenhausinvestitionen hat dagegen gravierende Auswirkungen auf die laufenden kommunalen Haushalte. Für Herdecke würde sich die Krankenhaus-Umlage noch in diesem Jahr um rund 128.000 Euro erhöhen, für Witten um gut 541.266. Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle, etwa für die Sanierung maroder Straßen oder Schulen, insbesondere im OGS-Bereich.

Diese zusätzlichen Ausgaben zu einem so späten Zeitpunkt in der Haushaltsausführung sind nach Einschätzung des Städtetages NRW auch rechtlich problematisch.

Ein Vorbild zur Lösung des Investitionsstaus bei den Krankenhäusern könnte das milliardenschwere Investitionsprogramm ‚Gute Schule 2020‘ sein. Damit hat die alte Landesregierung den Kommunen mit zwei Milliarden Euro unter die Arme gegriffen, ohne die Kommunen zu belasten. Eine ähnliche Lösung sollte auch im Hinblick auf die Krankenhausfinanzierung gefunden werden.

Hintergrund:

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 5. September 2017 den Entwurf des Nachtragshaushalts 2017 verabschiedet. Dort sind unter anderem 250 Millionen Euro höhere Investitionsfördermittel für die Krankenhäuser vorgesehen.

Diese an sich begrüßenswerte Maßnahme im Sinne der Krankenhausinfrastruktur führt zu einer Erhöhung der Krankenhaus-Umlage für die Kommunen in Höhe von 100 Millionen Euro, die zudem noch in diesem Jahr ergebniswirksam wird. Nicht nur die Höhe der kommunalen Mitfinanzierung, sondern auch die Kassenwirksamkeit zu einem so späten Zeitpunkt in der Haushaltsausführung stellt eine besondere Belastung der Städte und Gemeinden dar, die das Handeln des Landes auch in rechtlicher Hinsicht problematisch macht.