Mitreden in der Landespolitik – der Jugend-Landtag NRW macht’s möglich

Nachdem der Jugend-Landtag im vergangenen Jahr ausfallen musste, geht es in diesem Jahr bereits in die 11. Runde. Vom 28. bis zum 30. Oktober können interessierte Jugendliche aus allen Regionen des Landes erneut für drei Tage das Zepter im Düsseldorfer Landtag übernehmen und in die Rolle der Abgeordneten schlüpfen. Ich räume dafür gerne meinen Platz im Plenarsaal!
Drei Tage lang werden die Teilnehmer*innen die Arbeit von uns 199 Abgeordneten des Landtags übernehmen. Aus den vergangenen Jahren weiß ich, dass das eine richtig spannende Angelegenheit ist. Der nordrhein-westfälische Landtag gibt somit jungen Menschen die Möglichkeit, Politik und Demokratie hautnah zu erleben. Ob Fraktionssitzungen oder Parlamentsdebatten: Die Teilnehmer*innen erleben den gleichen Parlamentsalltag wie wir Abgeordnete auch. Die parlamentarischen Abläufe von Fraktionssitzungen, Anhörungen, Sitzungen der Fachausschüsse bis hin zur Plenarsitzung werden nachgestellt. Zudem werden „echte“ Expertinnen und Experten die Teilnehmer*innen in öffentlichen Anhörungen bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Das Besondere: Die Beschlüsse werden kurze Zeit später in den realen Ausschüssen des Landtags auf der Tagesordnung stehen.
Sämtliche Kosten – auch Übernachtung und Verpflegung – werden vom Landtag übernommen (Fahrtkosten werden anteilig erstattet).
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende oder junge Berufstätige. Ausreichend für die Bewerbung ist eine E-Mail direkt an mich, nadja.buetefuehr@landtag.nrw.de, mit Altersangabe, einigen Infos zur Person sowie einer kurzen Erläuterung, warum man beim Jugend-Landtag mitmachen möchte. Bewerbungsschluss ist Freitag, der 25. Juni.
Weitere Auskünfte zum Jugend-Landtag gibt es über mein Düsseldorfer Büro, Tel.: 0211/884-2592 sowie online unter www.jugend-landtag.de
Die Planung und Durchführung des Jugend-Landtags stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der im Oktober geltenden Vorgaben zur Pandemie-Bekämpfung