DR. NADJA BÜTEFÜHR
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Machttaktisches Gefummel am Kommunalwahlrecht wird Fall für den NRW-Verfassungsgerichtshof



Die regierungstragenden Fraktionen im NRW-Landtag, CDU und FDP, haben für die Kommunalwahl im nächsten Jahr weitreichende Änderungen verabschiedet. So soll bei den Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte keine Stichwahl mehr stattfinden. Nach Vorstellung von CDU und FDP soll ein Wahlgang mit einer einfachen Mehrheit für den oder die Gewählte ausreichen. Darüber hinaus soll die Einteilung der Wahlkreise zukünftig nur noch Menschen mit deutschem oder EU-Pass berücksichtigen.

Was CDU und FDP an Änderungen beim Kommunalwahlrecht durch den Landtag gepeitscht haben, ist ein rein machttaktisches Gefummel zum eigenen Vorteil. Hier will man sich die Rathäuser zur Beute machen. Das ist nicht nur politisch und demokratietheoretisch falsch, es ist auch verfassungswidrig. Deswegen hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Grünen in dieser Woche Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Die Abschaffung der Stichwahl erhöht die Gefahr, dass die Gewählten mit 25 Prozent oder weniger ins Amt kommen könnten. Dies ist ein Problem für die Legitimation von Bürgermeistern und Landräten. In NRW können im nächsten Jahr als einzigem Bundesland in Deutschland „Minderheitenbürgermeister“ ins Amt gelangen. Die so Gewählten vertreten dann nicht nur lediglich eine Minderheit der Wähler, sie haben im schlimmsten Fall sogar eine überwiegende Mehrheit der Wähler gegen sich. Das ist ein Problem für die Akzeptanz von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und für den gesellschaftlichen Frieden in unseren Kommunen.

Und die Änderung beim Zuschnitt der Wahlkreise würde Menschen ohne deutschen oder EU-Pass als Mitglieder der Gemeindegesellschaft abwerten. Sie zahlen genauso ihre Grundsteuer, bringen ihre Kinder genauso in Kindergärten und fahren genauso über städtische Straßen – sie bei den Wahlkreiszuschnitten nicht zu berücksichtigen, macht sie zu Menschen zweiter Klasse. Stadt-/Gemeinderäte sind für alle Einwohner in ihrer Kommune zuständig und verantwortlich.

Hintergrund

Die Änderung am Kommunalwahlrecht verstößt nach Auffassung der SPD gegen die vom Verfassungsgerichtshof in 2009 aufgestellten Kriterien. Für den Gesetzgeber besteht danach bei Änderungen am Wahlrecht eine Beobachtungs- und Begründungspflicht. Änderungen bedürfen also einer ausführlichen Begründung und einer in die Zukunft gerichteten Betrachtung ihrer Auswirkungen. Beide Punkte waren schon im Gesetzgebungsverfahren durch Sachverständige kritisch betrachtet worden.

Vertreten werden die Fraktionen von SPD und der Grünen in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster vom Düsseldorfer Staatsrechtler Professor Martin Morlok.