Kinderarmut bekämpfen – NRW braucht eine Kindergrundsicherung

In dieser Woche habe ich im Plenum den Antrag „Kinderarmut bekämpfen – NRW setzt sich für Kindergrundsicherung ein“ der SPD-Landtagsfraktion NRW vorgestellt. Wir fordern, dass alle pauschalen staatlichen finanziellen Leistungen aus dem Bereich der Kinderförderung in einer Kindergrundsicherung zusammengeführt werden.
Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Allein in NRW leben rund 600.000 Minderjährige, die staatliche Mindestsicherungsleistungen brauchen. Aber die Vielzahl an Familienleistungen, Steuerfreibeträgen, Abschreibungsmöglichkeiten, Verrechnungszwängen und Nachweispflichten sind ein einziges Chaos. Es ist Zeit für einen Systemwechsel. Es ist an der Zeit, Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag und andere Familienleistungen zu einer Kindergrundsicherung zusammenzuführen.
Kinder haben ein Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard. Die Kindergrundsicherung kann einen wichtigen materiellen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut leisten.
Unser Vorschlag lautet, künftig alle Kinder mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro monatlich abzusichern: 408 Euro für das Existenzminimum wie Essen, Kleidung und Wohnen sowie 220 Euro für Bildung und Betreuung, bis der Staat das Bildungssystem von der Kita bis zur Hochschule gebührenfrei zur Verfügung stellt.
Mit einem Sozialsystem stimmt etwas grundsätzlich nicht, wenn es für Kinder „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ bezahlt. Kinder sind keine Arbeitslosen. Und sie dürfen weder einem Armutsrisiko ausgesetzt werden noch selbst ein Armutsrisiko für ihre Eltern sein. Daher brauchen wir jetzt dringend die Kindergrundsicherung, um Kinderarmut effizient zu bekämpfen.