Herabsetzung des Wahlalters in NRW auf 16 Jahre – Junge Menschen nicht weiter von politischer Beteiligung ausschließen

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen beschäftigte sich kürzlich im Rahmen einer Sachverständigenanhörung mit der Herabsenkung des Wahlalters in NRW auf 16 Jahre. Der Anhörung liegt ein Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zu Grunde, durch eine Änderung des Artikel 31 Absatz 2 der Landesverfassung das Wahlalter für das aktive Wahlrecht für die Wahl des Landtags NRW von 18 auf 16 Jahre zu senken. Mein Kollge aus dem EN-Kreis, Prof. Dr. Rainer Bovermann, und ich unterstützen dies nachdrücklich.
Wir erleben derzeit eine zunehmende Politisierung junger Menschen in Deutschland. Die Jugendlichen gehen zu Tausenden auf die Straße, um ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen oder bringen sich in den kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten ein. Da ist es nur konsequent, die gesellschaftlichen Einflussmöglichkeiten und die politische Teilhabe von Jugendlichen zu stärken.
Die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen in NRW auf 16 Jahre war bereits Gegenstand der Beratungen der Verfassungskommission in der vergangenen Legislaturperiode sowie eines Antrags an das Plenum. Leider sind diese Initiativen in beiden Gremien stets an den Fraktionen von CDU und FDP gescheitert, da für Verfassungsänderungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist“, ergänzt Prof. Dr. Rainer Bovermann, stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses und Vorsitzender der Verfassungskommission.
Rainer Bovermann und ich sitzen zudem für die SPD-Fraktion in der Enquetekommission des Landtages „Zur Stärkung der Demokratie“. Es wäre blanker Hohn, wenn sich auf Antrag der CDU eine Kommission des Landtags NRW seit nunmehr einem Jahr mit der Frage beschäftigt, wie die politische Partizipation der Menschen in NRW, insbesondere der jungen Menschen, gestärkt werden kann, während gleichzeitig durch eine weitere Verweigerungshaltung von CDU und FDP in der Frage der Herabsetzung des Wahlalters eine ganze Generation von der politischen Beteiligung ausgeschlossen wird.
Wir hoffen sehr, dass unser Gesetzentwurf zur Herabsetzung des Wahlalters in NRW durch die Sachverständigenanhörung, zu der unter anderem der Landesjugendring NRW, die Landesschüler*innenvertretung NRW sowie ein Vertreter von Fridays for future eingeladen waren, Unterstützung bekommt und dieser neue Anlauf Erfolg hat. Die Stellungnahmen der Sachverständigen jedenfalls waren nahezu einhellig positiv.