DR. NADJA BÜTEFÜHR
Categories
Allgemein Düsseldorf Stimmt das?

Faktencheck: Landtagsabgeordnete gönnen sich 89% mehr für Personal



Dieser Schlagzeile der WAZ bezüglich der Anträge zur Änderung des Fraktions- und Abgeordnetengesetzes möchte ich einige Fakten entgegenstellen. Es geht um die Anpassung der Mitarbeiterpauschale nach dem Abgeordnetengesetz sowie die Anpassung der Geldleistungen nach dem Fraktionsgesetz – zuletzt wurden diese im Jahr 2005 novelliert.

Die Anforderungen an die Arbeit der Abgeordneten im Landtag NRW haben sich jedoch in den letzten Jahren sehr verändert: Die Anzahl der Gesetzgebungsverfahren, der Ausschusssitzungen und der Sachverständigenanhörungen hat sich erhöht, die Materien sind durch Reformen und neue Regelungen auf EU-Ebene komplexer geworden und die Kommunikationswege, insbesondere in den sozialen Netzwerken, vielfältiger. Dies resultiert in einem größeren Arbeitsaufwand für die Abgeordneten, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sind der Ansicht, dass die finanziellen Mittel für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr den tatsächlichen Anforderungen entsprechen und beantragen eine Anpassung. In diesem Faktenpapier kann der Hintergrund nachgelesen werden, unter anderem auch, dass die Mittel nicht den Abgeordneten zufließen.