Unsere Antwort auf die Versuche der Ausgrenzung von Minderheiten ist die Stärkung ihrer Teilhaberechte und die Stärkung ihrer Zugehörigkeit. Dafür haben wir von staatlicher Seite das Instrument der Verleihung der Staatsbürgerschaft, das noch immer nicht vollständig ausgeschöpft ist. Als SPD waren wir von Beginn an die Treiber der Einführung der Doppelten Staatsbürgerschaft. Unter unserer Führung der Bundesregierung wurde die Erweiterung des bis dahin geltenden Abstammungsprinzips um das Geburtsortsprinzip eingeführt. Leider mussten wir uns aufgrund von Widerständen durch CDU/CSU auf eine Kompromisslösung einigen. Dadurch sind weite Teile der mit uns lebenden Menschen nach wie vor von vollständigen staatsbürgerlichen Rechten, wie beispielsweise dem Wahlrecht, ausgeschlossen. Das können wir nicht weiter hinnehmen. Daher fordern  wir die vollständige Einführung einer Doppelten Staatsbürgerschaft.

Wir befinden uns im sechszigsten Jahr des Abschlusses des Anwerbeabkommens zwischen Deutschland und der Türkei. Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte leben seit vier Generationen in Deutschland und in NRW. Dennoch dürfen sie zum großen Teil nicht einmal den Bürgermeister ihrer Stadt mitwählen, geschweige denn das politische Geschehen in ihrem Ort mitgestalten. Insbesondere betrifft das die erste Einwanderergeneration, die durch ihre besonderen Einwanderungsbedingungen in den 60er und 70er Jahren zwar einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der deutschen Wirtschaft geleistet, aber keinerlei Unterstützung durch Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse erhalten haben. Ihre Lebensleistung anzuerkennen ist mir ein besonderes Anliegen. Deswegen fordern wir neben der ausnahmslosen Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft, vor allem erleichterte Einbürgerungsbedingungen für die erste Einwanderergeneration.

 

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