DR. NADJA BÜTEFÜHR
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Auch zwei Jahre später sind die Spuren noch tief



Anlässlich des zweiten Jahrestags der Hochwasserkatastrophe durch das Sturmtief „Bernd“ erklärt die SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Bilder von vor zwei Jahren sind immer noch da. In den Erinnerungen an das große Leid, das die Hochwasserkatastrophe über so viele Familien in NRW und Rheinland-Pfalz gebracht hat und zahlreiche Menschen sogar ihr Leben gekostet hat. Wir gedenken in diesen Tagen der Opfer und empfinden tiefe Anteilnahme für alle Hinterbliebenen, die bis heute von den Folgen des Hochwassers betroffen sind. Viele von ihnen sind nach wie vor traumatisiert und benötigen individuelle psychosoziale Unterstützungsangebote zur Traumata-Bewältigung.

Auch zwei Jahre später sind die Spuren, die die Katastrophe hinterlassen hat, immer noch tief. Der Wiederaufbau ist vielerorts in vollem Gange. Jedoch sind die Verwüstungen bis heute sichtbar. Die Fluthilfen, die Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen, kommen immer noch nur stockend an. Von 12,3 Mrd. Euro sind nach aktuell verfügbaren Informationen erst 2,9 Mrd. Euro bewilligt. Zwar haben die Betroffenen jetzt drei Jahre mehr Zeit für ihre Fluthilfe-Anträge – aber die Abwicklung von Schäden mit den Versicherungen sind zu einer zusätzlichen Belastung geworden. Die Katastrophe hat eklatante Lücken im Versicherungsschutz offenbart. Vielen Menschen war nicht bewusst, gar nicht über einen ausreichenden Versicherungsschutz im Hochwasserfall zu verfügen.

Der Hochwasserschutz ist zudem bei Weitem noch nicht da, wo er angesichts der schlimmen Erfahrungen von vor zwei Jahren sein müsste. Bis heute wurde keine einzige neue Pegelmessstelle errichtet. Die Planung und der Ausbau von neuen klimaresilienten Pegelmessstellen kommt nur schleppend voran. Selbst die Instandsetzung von bereits bestehenden Pegeln, damit sie neuerlichen Katastrophen standhalten und im Ernstfall aus der Ferne nutzbar sind, hat sich über mehr als ein Jahr hingezogen, während die Gefahr vor neuen Hochwassern jederzeit bestand. Das hat unverantwortlich lange gedauert.

Der zweite Jahrestag der Hochwasserkatastrophe markiert auch einen wichtigen Moment für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Seit unserer Einsetzung haben wir hart daran gearbeitet, die Ursachen und Versäumnisse der damaligen Landesregierung aufzudecken, um sicherzustellen, dass sich eine solche Katastrophe nicht wiederholt.

Wir haben umfangreiche Anhörungen durchgeführt, um ein möglichst vollständiges Bild der Ereignisse zu erhalten. Die daraus resultierenden Erkenntnisse sollten bis zum zweiten Jahrestag der Katastrophe in einen Abschlussbericht einfließen.

Dieser Zeitplan konnte bedauerlicherweise nicht eingehalten werden, weil uns noch Unmengen von Akten aus dem Ministerium von Kommunalministerin Scharrenbach für unsere Auswertung fehlen. Aus diesem Grund haben wir als SPD-Landtagsfraktion den Verfassungsgerichtshof in Münster angerufen. Bis zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes möchten wir als SPD die Zeit nutzen, um im Untersuchungsausschuss bisher weniger beachtete Themen zu beleuchten, die sonst aufgrund des engen Zeitplans untergegangen wären. Wie war die psychosoziale Beratung? Wie gut lief die Abwicklung mit den Versicherungen? Was passierte an den Talsperren?

Wir hoffen, damit weitere wertvolle Verbesserungsvorschläge machen zu können für Menschen, die in Zukunft von Katastrophen betroffen sein werden. Die Ereignisse des Jahres 2021 müssen uns in jeglicher Hinsicht eine Lehre sein.“

Bild von Hans auf Pixabay