DR. NADJA BÜTEFÜHR
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Aktuelle Pressemitteilung: „Kinderschutz in Zeiten von Corona“



Die Gründe dafür sind vielfältig: Ein Teil der ambulanten und stationären Hilfen ist eingestellt, für Hausbesuche des Jugendamtes bei Hinweisen auf Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern fehlt es an Personal und Infektionsschutz. Und wenn Kitas nicht mehr betreten werden dürfen und Schulen schließen, fallen für einige Kinder wichtige Ansprechpartner*innen bei Gewalterfahrungen oder sexuellen Übergriffen in der Familie weg. Es soll in NRW sogar zu Fällen gekommen sein, in denen Kinder, die vorher in Obhut genommen worden waren, in einen „Therapieurlaub“ nach Hause geschickt wurden.

 

Dazu erklärt Dr. Nadja Büteführ, SPD-Landtagsabgeordnete für Witten und Herdecke und Mitglied der Kinderschutzkommission des Landtags NRW:

„Die Wissenschaftler*innen konnten nur einige Schlaglichter darauf werfen, was jetzt mit Kindern passiert, die Gewalt und Missbrauch erfahren haben oder davon bedroht sind. Vom plötzlichen Abbruch von Maßnahmen war in dem Brandbrief genauso die Rede wie von guten und kreativen Ideen, die physische Distanz zu halten und sich trotzdem um die Kinder und deren Familien zu kümmern. Leider ergibt sich aus diesen Schlaglichtern aber kein Gesamtbild. Ich habe daher Kontakt zu meinen Ansprechpartner*innen in den Stadtverwaltungen von Witten und Herdecke aufgenommen, um mir einen Überblick über die Maßnahmen bei uns vor Ort zu verschaffen. Ich möchte auf keinen Fall, dass die Schwächsten, die sonst keine Hilfe haben, am meisten unter der Corona-Krise leiden“, so die heimische Landtagsabgeordnete.

 

„Ich bekräftige die Forderungen meiner Fraktion: Wir setzen uns auf Landesebene dafür ein, dass auch Kinder, bei denen dadurch eine Gefährdung abgewendet werden kann, wieder an den Angeboten von Kitas und offener Ganztagsschule teilnehmen können. Grundlage dafür muss eine Einschätzung des örtlichen Jugendamtes sein. Fatalerweise lehnt die schwarz-gelbe Landesregierung dies mit Verweis auf den Infektionsschutz momentan ab. Außerdem müssen alle landesweiten Zuschüsse für die Kinder- und Jugendhilfe weitergezahlt sowie Online- und Telefonberatung als Fachleistungsstunden anerkannt werden“, so Dr. Büteführ weiter.
Bei dieser Gelegenheit bittet sie alle Medien, die Anlaufstellen für betroffene Kinder und Jugendliche sowie für hilfesuchende Familien zu kommunizieren.

 

Anlaufstellen in NRW:

 

  • Kinder- und Jugendtelefon der „Nummer gegen Kummer“ unter 116 111

 

  • Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer“ unter 0800-111 0 550

 

  • Hilfetelefon sexueller Missbrauch unter 0800-22 55 530