Aktuelle Pressemeldung: Straßenausbaubeiträge – Endlich Klarheit für Anlieger schaffen!

Bis heute sind längst nicht alle Anliegerinnen und Anlieger in Nordrhein-Westfalen von Straßenausbaubeiträgen befreit. Damit handelt die Landesregierung einem Bekenntnis mehrerer Kabinettsmitglieder zuwider. Noch im März hat der Landtag Kommunalministerin Ina Scharrenbach aufgefordert, ein Konzept zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum Juni 2022 vorzulegen. Diesem Beschluss ist die Ministerin bis heute nicht nachgekommen.
Ina Scharrenbach hält stattdessen am Förderprogramm der schwarz-gelben Vorgängerregierung fest. Dadurch werden den Kommunen die Gebühren für alle seit 1. Januar 2018 beschlossenen Straßensanierungsvorhaben rückwirkend erstattet.
Dieses Vorgehen führt zu großen Ungerechtigkeiten: Anliegerinnen und Anlieger, deren Straßensanierung vor diesem Stichtag beschlossen, aber bis heute nicht fertiggestellt worden ist, sind weiterhin beitragspflichtig. Sie werden dementsprechend nicht entlastet. Diese Scheinlösung führt zusätzlich zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Kommunen. Sie müssen in einem aufwändigen Verfahren die zu erhebenden Beiträge ermitteln.
„Weiterhin werden häufig fünfstellige Beiträge erhoben, durch die Anliegerinnen und Anlieger in gravierende finanzielle Nöte geraten. Die NRW-CDU hat vor der Wahl versprochen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Mittlerweile wissen wir: Damit wurden die Menschen hinter’s Licht geführt. Für die SPD ist klar: Straßenausbaubeiträge sind ungerecht und müssen schnellstmöglich abgeschafft werden“, bekräftigt Nadja Büteführ.
Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu im Landtag neben der endgültigen Abschaffung beantragt, eine Übergangsregelung zu schaffen: Mit einer neuen Stichtagsregelung für das Förderprogram sollen auch Maßnahmen förderfähig sein, für die die Beiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind.